Immobilienlexikon Abgeld
 
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Abgeld
Der Begriff Abgeld ist eher als Disagio geläufig und ist eine bestimmte Summe, die vom Nennwert eines Kredites abgezogen wird. Dies bedeutet, dass eine Kreditsumme um den Wert des Abgelds gekürzt wird, sodass nur eine verminderte Summe zur Auszahlung kommt. Bei einer Immobilienfinanzierung beispielsweise wird der vereinbarte Disagio in der Regel als Prozentsatz angegeben. Die Vereinbarung vom Abgeld ist eine freiwillige Sache und damit keine Verpflichtung. Jedoch kann es unter Umständen vorteilhafter sein, wenn ein Abgeld vereinbart ist. 

 

 

 

Dies ist z.B. dann der Fall, wenn eine Immobilie erworben werden soll, die im Anschluss an den Kauf vermietet wird. In diesem Fall kann das Disagio jährlich als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Damit dies jedoch der Fall ist, müssen bestimmte steuerliche Bedingungen erfüllt sein. Ein weiterer Vorteil, der sich durch die Vereinbarung von einem Abgeld ergibt ist, dass man damit häufiger einen günstigeren Zinssatz erzielen kann. Dies wirkt sich positiv auf die gesamte Darlehenssumme und damit auch auf die monatlichen Belastungen im Bezug auf die Rückzahlung des Kredites aus. Nutzt man eine Immobilie selbst, zahlt sich nur sehr selten die Vereinbarung von einem Abgeld aus.

 

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