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Abgeld
Der Begriff Abgeld ist eher als Disagio geläufig und ist
eine bestimmte Summe, die vom Nennwert eines Kredites
abgezogen wird. Dies bedeutet, dass eine Kreditsumme um den
Wert des Abgelds gekürzt wird, sodass nur eine verminderte
Summe zur Auszahlung kommt. Bei einer Immobilienfinanzierung
beispielsweise wird der vereinbarte Disagio in der Regel als
Prozentsatz angegeben. Die Vereinbarung vom Abgeld ist eine
freiwillige Sache und damit keine Verpflichtung. Jedoch kann
es unter Umständen vorteilhafter sein, wenn ein Abgeld
vereinbart ist. |
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Dies ist z.B. dann der Fall, wenn eine Immobilie erworben
werden soll, die im Anschluss an den Kauf vermietet wird. In
diesem Fall kann das Disagio jährlich als Werbungskosten bei
der Steuererklärung geltend gemacht werden. Damit dies
jedoch der Fall ist, müssen bestimmte steuerliche
Bedingungen erfüllt sein. Ein weiterer Vorteil, der sich
durch die Vereinbarung von einem Abgeld ergibt ist, dass man
damit häufiger einen günstigeren Zinssatz erzielen kann.
Dies wirkt sich positiv auf die gesamte Darlehenssumme und
damit auch auf die monatlichen Belastungen im Bezug auf die
Rückzahlung des Kredites aus. Nutzt man eine Immobilie
selbst, zahlt sich nur sehr selten die Vereinbarung von
einem Abgeld aus. |
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