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Abgabenordnung
Das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts ist die
Abgabenordnung (AO). Sie wird auch als Steuergrundgesetz
bezeichnet. Denn in ihr finden sich die grundlegenden und
für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das
Besteuerungsverfahren wieder. Wie die Besteuerungsgrundlagen
ermittelt werden, Steuern festgesetzt, erhoben und
vollstreckt werden, ist in der Abgabenordnung als so
genanntes allgemeines Steuerrecht beziehungsweise
Verfahrensrecht geregelt. |
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Abgabenordnung
Enthalten sind in der Abgabenordnung zudem Vorschriften zum
steuerlichen Strafen- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie
Vorschriften über außergerichtliche Rechtsbehelfe.
Grundsätzliche Regelungen darüber, wie die Steuer
festzusetzen ist und wann sie zu entrichten ist, enthält die
AO, während die einzelnen Steuergesetze (beispielsweise
Umsatzsteuergesetz oder Einkommensteuergesetz) als
materielle Vorschriften des Steuerrechts die konkreten
Bestimmungen zur Berechnung der Steuer und der
Steuerentstehung beinhalten. |
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