Immobilienlexikon Abbruchgenehmigung
 
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Abbruchgenehmigung
Erforderlich sind für die meisten Abbrucharbeiten besondere Abbruchgenehmigungen. In diesen Abbruchgenehmigungen wird das Abbruchverfahren detailliert beschrieben. Erforderlich werden kann eine Abbruchgenehmigung innerhalb eines Hauses auch bei einem Teilabbruch. Vor allem dann, wenn von den Abbruchmaßnahmen Brandschutz relevante Bauteile betroffen sind oder wenn tragende Bauteile abgebrochen werden sollen. Um auf der danach freiwerdenden Fläche ein neues Bauwerk zu errichten, wird oft ein Abbruch vorgenommen. Änderungen in Qualität und Form der Bausubstanz ins Leben gerufen werden anschließend oft nach einem Teilabbruch.

 

 

 

Besonders wichtig ist die Absicherung gegen unbefugtes Betreten, da besondere Gefahren bei einem zum Abbruch vorgesehenen Bauwerk (Abbruchhaus) und beim Abbruch vorherrschen. Erst wenn eine schriftliche Abbruch-Anweisung des Abbruchunternehmers auf der Baustelle vorliegt, dürfen diffizile Abbruchvorhaben wie beispielsweise der Abbruch mit schwerem Geräte (Sprengen, etc.) gestartet werden. Abzustimmen sind die geplanten Gesundheitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen mit dem Gesundheitsschutz- und Sicherheits-Koordinator.

 

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