Immobilienlexikon Abbruchanordnung
 
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Abbruchanordnung
Bauordnungsämter können den Abbruch eines Gebäudes verlangen, wenn ein Gebäude sich im Verfall befindet beziehungsweise über längere Zeit unbenutzt ist. Wohnhäuser, bei denen aufgrund des schlechten baulichen Zustands akute Einsturzgefahr und damit auch eine Gefährdung für Menschen besteht, und die seit längerem unbewohnt sind, kann dies beispielsweise der Fall sein.

 

 

 
 
 
 
 
 

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