Abbruch: Entsorgen von Hoch- und Tiefbauten
 
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Abbruch
Der Abbruch im Bauwesen bezeichnet das komplette oder teilweise Zerstören und Entsorgen von Hoch- und Tiefbauten aller Art durch einen Bauunternehmer oder durch eine Abbruchfirma.

 

 

Abbruch
Hierbei kommen grobe Abbruchgeräte wie die Abrissbirne, Bagger mit Hydraulikhammer oder Longfrontbagger mit Betonzange oder Sortiergreifer zum Einsatz. Gerade bei Betonbauten kann der Abbruch ein Prozess von Monaten mit viel Lärm- und Staubentwicklung sein. Bei größeren Bauten wird daher die Sprengung bevorzugt, sofern es die örtlichen Gegebenheiten erlauben. Sollen nur Teile abgebrochen werden, so kommen eher "sanfte Abbruchgeräte" wie Betonsäge oder Kernbohrgeräte zum Einsatz.

Die unterschiedlichen Abbruchverfahren, die einzeln und kombiniert angewendet werden können, lauten wie folgt: Abgreifen, Einschlagen, Eindrücken, Einziehen, Stemmen, Pressschneiden, Scherschneiden, Spalten, Demontieren, Sprengen, Bohren, Sägen, Thermisches Trennen (Brennen), Fräsen, Hochdruckschneiden und -fräsen

Für die meisten Abbrucharbeiten sind besondere Abbruchgenehmigungen erforderlich in denen das Abbruchverfahren genau beschrieben wird. Auch bei einem Teilabbruch innerhalb eines Hauses kann eine Abbruch-genehmigung erforderlich werden, insbesondere wenn tragende Bauteile abgebrochen werden sollen oder wenn brandschutzrelevante Bauteile von den Abbruchmaßnahmen betroffen sind. Oft wird ein Abbruch vorgenommen, um auf der frei gewordenen Fläche ein neues Bauwerk zu errichten. Beim teilweisen Abbruch werden anschließend oft Veränderungen in Form und Qualität der Bausubstanz vorgenommen.

 

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