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Vorlage - Muster: Hausordnung -
Obhuts- und Sorgfaltspflichten
Die Hauseingangs- und Hoftür soll grundsätzlich geschlossen
sein. Zwischen 22.00 Uhr und 06.00 sind diese Türen
abzuschließen. Ebenfalls sind die zum Haus gehörenden
Garagentore geschlossen zu halten. Die Zufahrten zu den
Garagen und Stellplätzen sind grundsätzlich freizuhalten.
Durch die Abflussleitungen - insbesondere Bad, Küche und WC -
dürfen keine keine Abfälle, Essensreste, Fette oder andere
Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen
können, entsorgt werden. Diese Gegenstände gehören in den
dafür vorgesehenen Müllbehälter oder in den Sondermüll.
Die Lagerung von giftigen oder brennbaren Stoffen in der
Wohnung oder den Kellern einschl. der Flure ist nicht
gestattet.
Soweit es für die Hausbewohner erkennbar und feststellbar
ist, werden sie den Eigentümer (Verwalter) schnellstmöglich
über Schäden, insbesondere an Zu- und Abwasserleitungen,
Feuchtigkeit im Keller- und Dachbereich, Aufzug und über
Schäden an der Heizungsanlage informieren.
Ruhezeiten
Die Hausbewohner sollen sich so verhalten, dass ihre
Mitbewohner nicht durch Lärm, Musikhören, Musizieren oder
ähnliches gestört werden.
Besonders an Sonn- und Feiertagen, sowie an Werktagen
zwischen 13.00 und 15.00 und 22.00 und 08.00 Uhr ist Lärm,
der außerhalb der eigenen Wohnung dringt, zu vermeiden. In
dieser Zeit ist das Musizieren verboten.
Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten.
Reinigung
Die Reinigung der Gemeinschafts- und Verkehrsflächen wird
durch die Mieter durchgeführt. Die Reinigung der
Etagentreppen , der Treppenpodeste und der
Treppenhausfenster ist wöchentlich, im Wechsel mit den
anderen Hausbewohnern, durchzuführen. Die Reinigung der
Haus- und der Kellerflure wird im wöchentlichen Wechsel der
Mietparteien durchgeführt. Die Mieter des Hauses erhalten
eine Reinigungskarte, die nach erfolgter Reinigung an den
nächsten Mieter weiter gegeben werden kann. Der Bürgersteig
vor dem Haus wird im Wechsel der Mietparteien durchgeführt.
Die Mieter des Hauses erhalten eine Reinigungskarte, die
nach erfolgter Reinigung an den nächsten Mieter weiter
gegeben werden kann.
Müll
Die Mieter des Hauses stellen vor Leerung der Mülltonnen,
die Behälter im Wechsel an den dafür vorgesehenen Abholplatz
und bringen die geleerte Mülltonne an ihren ursprünglichen
Platz zurück.
Der Abstellplatz für die Mülltonne ist durch den/die Mieter,
die jeweils für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen
verantwortlich sind, sauber zu halten.
Bitte achten Sie besonders- entsprechend den behördlichen
Vorschriften - auf die ordnungsgemäße Trennung des Mülls.
Schnee- und Glatteisbeseitigung
Die Schnee- und Glatteisbeseitigung erfolgt im Wechsel der
Mieter des Hauses. Die gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere die Zeiten, ab und bis zu welcher Uhrzeit
geräumt werden muß, sind unbedingt einzuhalten. Ist ein
Bewohner des Hauses nicht in der Lage, zu den erforderlichen
Zeiten zu räumen, hat er einen Vertreter zu stellen.
Der Hauseigentümer (Verwalter) erstellt eine “Schneekarte”,
die an den ersten Mieter (Erdgeschoss), der für die Schnee-
und Glatteisbeseitigung zuständig sein soll, aushändigt.
Nach durchgeführtem Dienst gibt dieser Mieter die Karte an
den nächsten Bewohner weiter. Die weitere Schnee- und
Glatteisbeseitigung erfolgt dann im vorgegebenen Turnus.
Treppenhaus und Kellerflure
Im Treppenhaus und im Kellerflur dürfen keine Fahrräder oder
Krafträder (z. B. Mopeds, Mofas) abgestellt werden.
Kinderwagen können auf den dafür vorgesehen Platz im
Treppenhaus abgestellt werden.
Treppenhaus-, Dach- und Kellerfenster sind bei Regen oder
Sturm zu schliessen.
Hauseingangs- und Wohnungstüren,
Klingelschilder
Das Anbringen von selbstgestalteten Hinweisschilder an die
Eingangs- oder Wohnungstüren ist nur nach vorheriger
Genehmigung durch den Hauseigentümer (Verwalter) gestattet.
Der Hauseigentümer (Verwalter) stellt bei Bedarf
einheitliche Namensschilder für die Klingel-/Sprechanlage
und die Briefkästen zur Verfügung.
Waschkeller
Die Benutzung des Waschkellers ist zwischen 8.00 Uhr und
22.00 Uhr gestattet. Die Benutzung erfolgt im Wechsel mit
den übrigen Hausbewohnern. Sollte keine Einigung zwischen
den Hausbewohnern über die Benutzungszeiten erfolgen, wird
der Eigentümer (Verwalter) einen “Waschplan” aufstellen.
Grillen
Das Grillen auf den Balkonen ist nur im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften gestattet. Nehmen Sie bitte auch
hier Rücksicht auf Ihre Mitbewohner. Das Grillen auf den zum
Haus gehörenden Freiflächen ist nicht gestattet.
Die aufgeführten Checklisten und Formulare erheben keinen
Anspruch auf Rechtssicherheit, Aktualität und
Vollständigkeit. Sie können lediglich als Gestaltungshilfe
betrachtet werden. Eine Gewährleistung für die bereit
gestellten Informationen wird nicht übernommen. Quelle:www.
immopilot. de. |