Besenreiner Zustand - Mietrecht von A bis Z
 
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Besenreiner Zustand
Die Vereinbarung zwischen den Mietvertragsparteien, die Mieträume in einem besenreinen Zustand zurückzugeben, umfasst nur die Beseitigung grober Verschmutzungen. Nicht umfasst sind Kosten für die Reinigung von Fenstern sowie der Küche und des Kellers. Diese müsse der Vermieter selbst tragen, so der BGH in seinem Urteil vom 28. Juni 2006.

Kommentar
Bei Abschluss eines Mietvertrages kann nur dringend empfohlen werden, die Rückgabevereinbarungen unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung noch einmal genauestens zu überprüfen.

 

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16.10.06, Autor: Baumgarten - BGH, Urteil vom 28. Juni 2006, VIII 124/05

 

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