Baulärm - Mietrecht von A bis Z
 
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Baulärm
Das Landgericht Frankfurt am Main gestand Anwohnern einer Baustelle wegen Baulärm eine Mietminderung um 12 Prozent zu. Auch in der Innenstadt mit Gewerbebetrieben müssen Nachbarn nicht jeden Baulärm hinnehmen. In einer Großstadt werde zwar viel gebaut, aber bringt das den Nachbarn monatelang Belästigungen, sei eine Mietminderung angemessen, so der Richter (Az. 2-17 S 113/06).


Baulärm
Eine Großbaustelle in der Nachbarschaft kann Mieter dazu berechtigen, die Miete zu kürzen. Das Amtsgericht Gelsenkirchen gewährte im konkreten Fall eine Mietminderung um 118,- Euro (Az. 3 b C 779/05).
Begründung: Die Handwerker waren von Montag bis Samstag ab 7 Uhr morgens bis in den Abend im Einsatz; Baulärm und Dreck der Baustelle machten es den Anwohnern unmöglich, in dieser Zeit die Fenster ihrer Wohnungen zu öffnen und zu lüften.


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