|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Abfallgebühren
- Mietrecht von A bis Z |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
|
|
|
|
Abfallgebühren - Eigentümer muss die Abfallgebühren bezahlen
Unter Umständen muss der Eigentümer für die nicht bezahlten
Abfallgebühren des Mieters einstehen. Allerdings bleiben dem
Eigentümer juristische Möglichkeiten, wieder an sein Geld zu
kommen. Im konkreten Fall urteilten die Richter,
dass der Eigentümer neben Mietern oder auch Pächtern der
Abfallbesitzer ist und damit auch verantwortlich für den
Abfall auf seinem Grundstück (Verwaltungsgericht Neustadt, Az. 4 K 1892/04). |
|
|
|
Abfallgebühren - Vermieter haftet
für Abfallgebühren
Ein Vermieter haftet auch für die Abfallgebühren, die sein
Mieter selbsttätig verursacht. So entschied es jedenfalls
das VG Koblenz am 24.06.2010 (Az. 7 K 1230/09.KO). Der
Landkreis hatte gegen den Vermieter geklagt, weil sein
Mieter einen Abfallcontainer zur Entsorgung von Sperrmüll
bestellt hatte, die Kosten dafür jedoch nicht beglich.
Grund für
den Entscheid des Gerichts war die Abfallsatzung. Denn hier
war vorgesehen, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks
für Abfallkosten haftet. Der Allgemeinheit sind diese Kosten
nämlich nicht zuzumuten. Dabei spielt es nicht einmal eine
Rolle, ob der Vermieter von der Entstehung der Kosten
informiert ist oder nicht. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|